Von der Handwerkskammer Berlin öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaikleger- Handwerk in und um Berlin

Profitieren Sie von einer vernünftigen Beratung und lassen Sie Ihre Fliesenarbeiten unabhängig und unparteiische beurteilen.

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Versicherungsgutachten

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Baubetreuung

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Beweisgutachten

Beratung vor Ort

Sie haben Fliesen, Platten oder Mosaik von einem Handwerker verlegen lassen und sind nun unzufrieden mit dem Ergebnis?

Dann sind Sie bei mir genau richtig. Um herauszufinden, ob die Arbeiten fachgerecht und ohne Mängel ausgeführt wurden, kann nur ein Sachverständiger aus dem Fachgebiet feststellen.

Welche Art von Gutachten Sie benötigen kann meist schon in der ersten Beratung beschlossen werden. Nicht immer ist ein schriftliches Gutachten nötig, auch ein fachkundiges und klärendes Gespräch zwischen den Parteien kann Abhilfe zu einer Sache bringen.

Meine Leistungen als Sachverständiger sind:

  • DIN-Norm gerechte Überprüfung aller Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
  • Prüfung der fachlichen Ausführung
  • Prüfung der Estrichfeuchte in Form der CM-Messung (Feuchtegehaltsuntersuchung nach der Calcium-Carbit-Methode)
  • Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen

Aufgaben eines Sachverständigers

In einem Gutachten wird der Soll-Ist-Zustand ermittelt.

Als Sachverständiger habe ich die Aufgabe, anhand der gültigen DIN-Normen und Merkblätter festzustellen, ob es sich um einen Mangel handelt. Dabei gilt es, die Ursache des Schadens zu analysieren und die Verantwortlichkeit festzustellen. Es spielt keine Rolle, welche Art von Gutachten erstellt wird, als Sachverständiger treffe ich stets unabhängig und unbefangen meine Feststellung. Es gibt drei Arten von Gutachten – das Privatgutachten, das Schiedsgutachten und das Gerichtsgutachten. Ich berate Sie gern dazu. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail.

Privatgutachten

Ein Privatgutachten kann jede Person bzw. Institution beauftragen. Es dient im Allgemeinen der Entscheidungsfindung des Auftraggebers.

  • Kosten übernimmt der Auftraggeber.
  • Kann jede Person beauftragen.
  • Hat keine Gültigkeit vor Gericht.
  • Ist eine schriftliche Stellungnahme zu einem Sachverhalt.
  • Übermittlung von fehlendem Fachwissen.

Mit dem Privatgutachten erstellt der Sachverständige eine schriftliche Stellungnahme, die für eine weitere Entscheidungsfindung für Auftraggeber und Rechtsanwälte von Nöten ist.

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten ist ein schneller und außergerichtlicher Weg zur Einigung, der zur Streitvermeidung und -schlichtung dient.

  • Dient der Vermeidung eines Rechtsstreits.
  • Stellt Rechtsverbindlichkeit für beide Vertragsparteien sicher.
  • Wird von beiden Parteien beauftragt und bezahlt.
  • Klärung von Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien.

Mit dem Schiedsgutachten soll die gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.