Schiedsgutachten

Ein Gutachten, dass Rechtsverbindlichkeit sicherstellt, sich auf die fachliche Klärung des Sachverhaltes beschränkt und von beiden Vertragsparteien im gegenseitigen Einverständnis in Auftrag gegeben wird.

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Rechtsverbindlichkein für beide Vertragsparteien

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Dient der Streitvermeidung und der Schlichtung ohne Gericht.

Schiedsgutachten

Das Schiedsgutachten zur rechtsverbindlichen, außergerichtlichen Klärung zweier Parteien. Ziel eines Schiedsgutachtens ist es, eine schnelle Klärung des Sachverhaltes ohne Gericht zu erhalten. Das Schiedsgutachten ist für beide Parteien rechtsverbindlich. Ein Rechtsweg eines Gerichts ist ausgeschlossen. Der Sachverständige entscheidet endgültig über Zweifel und Streit.

Ein Schiedsgutachten spart Kosten und langwierige Streitfälle vor Gericht. Es muss von beiden streitenden Parteien beauftragt werden. Beide Parteien sind an das Gutachten gebunden.

Folglich heißt dies, dass die Tatsachenfeststellungen des Schiedsgutachtens und die daraus resultierenden Konsequenzen für beide Parteien rechtsverbindlich sind. Anders als beim Privatgutachten. Zudem ist das Schiedsgutachten unanfechtbar. Ausgenommen es ist offensichtlich falsch.

Als beauftragter Sachverständiger in Berlin und Brandenburg erstelle ich Ihnen ein Schiedsgutachten für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk, vorausgesetzt es wird von allen Vertragsparteien beauftragt. Dafür muss eine Schiedsgutachtenvereinbarung vorliegen, in der u.a. die Aufteilung der Kosten für das Schiedsgutachten und die Verbindlichkeit für alle Parteien geregelt sind.

Gern berate ich Sie dazu persönlich und unterbreite Ihnen anschließend ein Angebot für Ihr Schiedsgutachten.