Privatgutachten

Ein Privatgutachten kann jeder beauftragen. Die Gutachten können vor Gericht als Parteigutachten eingebracht werden und helfen dem Auftraggeber bei seiner Entscheidungsfindung.

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Zur außergerichtlichen Klärung eines Streitfalls.

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Soll dem Auftraggeber bei seiner Entscheidungsfindung helfen.

Privatgutachten

Ich erstelle Ihnen ein Privatgutachten für die getätigten Fliesen-, Platten- oder Mosaikarbeiten. Das Privatgutachten dient sehr oft der außergerichtlichen Entscheidungsfindung und gilt als Grundlage für lösungsorientierte Verhandlungen mit dem Handwerker.

Dabei kann – im Gegensatz zu dem rechtsverbindlichen Schiedsgutachten – jeder Interessent ein Privatgutachten erstellen lassen.  Wichtig zu wissen ist, dass dieses kein vom Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten ersetzt. Der vom Gericht bestellte Sachverständige sieht sich das bereits erstellte Privatgutachten an und kann dieses in die eigenen Ausführungen mit einbeziehen.

 

Meine Leistungen als Sachverständiger sind:

  • Hilfestellung bei der Formulierung der zu lösenden Streit- bzw. Fachfragen
  • DIN-Normgerechte Überprüfung aller Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
  • Prüfung der fachlichen Ausführung
  • Prüfung der zu belegenden Flächen mit Fliesen, Platten und Mosaik
  • Prüfung der Estrichfeuchte im CM-Messverfahren (Feuchtegehaltsuntersuchung nach der Calcium-Carbit-Methode)
  • Ausarbeitung von Sanierungsvorschlägen